Über den Verein

Über den Verein

Für Reservierungen von Einrichtungen wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon an die Geschäftsstelle des Japanischen Clubs oder besuchen Sie uns direkt.

Über den Verein

Für Reservierungen von Einrichtungen wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon an die Geschäftsstelle des Japanischen Clubs oder besuchen Sie uns direkt.

Vereinsräume und Konferenzzimmer



1) Reservierungssystem

(1) Für die Benutzung der oben aufgelisteten Räumlichkeiten gilt eine Reservierungspflicht. Bei gewünschter Nutzung, sind die Pflichtfelder auf dem entsprechenden Anmeldeformular auszufüllen und die Anmeldung bei der Rezeption einzureichen. Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Reservierungssituation über den Aushang am Anschlagbrett.

(2) Fällt der gewünschte Reservierungstermin mit dem einer anderen Gruppe zusammen, wird grundsätzlich der zuerst erfolgten Reservierungsanmeldung Vorrang gegeben. Allerdings wird den Aktivitäten des Japanischen Clubs als solchen (Kuratoriumsversammlungen, Generalversammlungen) und den jeweiligen Klubaktivitäten (Klubversammlungen, Veranstaltungen) immer Vorzug gewährt. Dies berücksichtigend sind alle gebeten sich bezüglich möglicher Änderungen untereinander zu verständigen, sich entgegenzukommen und wenn möglich Kompromisse zu schließen.

(3) Sollten beide Seiten nicht von demselben Termin abweichen können, vermittelt als nächster Schritt das Personal von der Rezeption (z.B. zu einer abwechselnden Benutzung der Räumlichkeiten) und versucht so einen Kompromiss für alle Beteiligten zu finden.

(4) Das Benutzen der jeweiligen Räumlichkeiten ist nur während der Öffnungszeiten, folglich nicht nach Schließung des Japanischen Clubs und an Ruhetagen, erlaubt.

Mehrzweckhalle: ca. 101m², nur mit Stühlen ausgestattet Platz für ca. 80 Personen; mit Tischen ausgestattet Platz für ca. 40-50 Personen (die Benutzung ist reservierungspflichtig)
Konferenzzimmer: ca. 25m², nur mit Stühlen ausgestattet Platz für ca. 20 Personen; mit Tischen (75x75 cm und 75x150cm) ausgestattet Platz für ca. 10-12 Personen (die Benutzung ist reservierungspflichtig)

2) Benutzung der Räume

(1) Da die Räume allen zur Verfügung stehen, sind sie sauber und ordentlich zu halten. Mit den Räumen ist gewissenhaft und umsichtig umzugehen.

(2) Bei der Benutzung ist auf Sauberkeit zu achten und Qualm, üble Gerüche und Lärm sind zu vermeiden. Müll ist getrennt zu entsorgen.

(3) Nach der Benutzung sind Tische und Stühle wieder an ihren ursprünglichen Platz (an ihre festgelegten Plätze) zurückzubringen. Sollte jedoch bekannt sein, wie die nächste Gruppe den Raum nutzen möchte, sind alle gebeten die Stühle und Tische nicht wie von der Rezeption gebeten an ihre ursprünglichen Plätze zurückzustellen, sondern so anzuordnen, wie die nächste Gruppe dies wünscht und ihr so die Nutzung des Raums zu erleichtern (dies ist etwas, was alle für einander gegenseitig tun können).

④ Beachten Sie unbedingt die auf dem Bewerbungsformular angegebenen Start- und Endzeiten.

3) Mitnahme von Speisen und Getränken
(1) Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nur bei Benutzung der Mehrzweckhalle, des Konferenzzimmers und der Lounge (bei der Anmeldung eingetragener Raum) möglich. Das Aufräumen nach dem Essen liegt in der Verantwortung der einzelnen Personen und die mitgebrachten Sachen (wie Müll) sind in den ausgezeichneten Mülleimern getrennt zu entsorgen.
(2) Beschmutzte Tische und Stühle sind mit den in der Küche aufbewahrten Putzlappen zu reinigen.
 
4) Benutzung von Geschirr und Besteck
 
(1) Das gemeinsame Geschirr des Japanischen Clubs (Gläser, Teller, Tassen, etc.) kann benutzt werden, solange berücksichtigt wird, dass es sich dabei um gemeinsames Gut handelt und entsprechend sorgfältig damit umgegangen wird. Nach dem Gebrauch muss das Geschirr gespült und wieder an seinen Platz eingeräumt werden.

5) Über die Verantwortung während der Benutzung
(1) Für entstandene Sachschäden und Ähnliches (ausgenommen entstandener Schaden durch höhere Gewalt) muss der Nutzer die Verantwortung zu übernehmen.
(2) Für Personen und Gruppen, die die oben aufgeführten Regeln nicht einhalten, kann die Benutzung der Räumlichkeiten eingeschränkt werden (die Regeln sind für das Wohl von allen aufgestellt worden, dementsprechend gelten sie auch für alle).
 
6) Grundsätzliches zur Miete der Räumlichkeiten
 
(1) Die Mietpreise für die Räumlichkeiten des Japanischen Clubs sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Von Mitgliedern organisierte Veranstaltungen oder Veranstaltungen, an denen Mitglieder teilnehmen, werden bevorzugt. (Bei der Anmeldung ist genau anzugeben, ob Veranstalter und Teilnehmer Mitglieder sind oder nicht.)
 

Veranstalter
Teilnehmer

Mitglied(er)

Nichtmitglied(er)

Wirtschaftlicher Zweck(Verkaufsveranstaltungen)
(Produktverkauf etc. vor Ort)

nur Mitglieder

Kostenlos

Kostenlos

(A)
€ 75,00/Tag
€ 40,00 / 3 Stunden

Nichtmitglied(er)
(mehr als 50%)

(B)
€ 56,00/Tag
€ 30,00 / 3 Stunden

(A)
€ 75,00/Tag
€ 40,00 / 3 Stunden

(C)
€ 94,00/Tag
€ 50,00 / 3 Stunden

Nichtmitglied(er)
(über 50)

(C)
€ 94,00/Tag
€ 50,00 / 3 Stunden

Nicht möglich

Nicht möglich

(A): € 75,00/1Tag€ 40,00/3Stunden
(B): Ein x 3/4 = € 56,00/1Tag€ 30,00/3Stunden
(C): Ein x 5/4 = € 94,00/ 1 Tag€ 50,00/3Stunden

*Bitte beachten Sie, dass alle Preise zzgl. 19% MwSt. zu verstehen sind.

Wenn die Räume jedoch nur für Ausstellungszwecke benutzt werden (nur Benutzung der Wände), sind grundsätzlich nur 10%, aber mindestens € 50,00von den oben aufgelisteten Preisen zu zahlen.
Sollten Unklarheiten bestehen, wird grundsätzlich versucht eine für die Betroffenen unkomplizierte und für Beitrag zahlende Mitglieder gerechte Entscheidung zu finden.
Für Veranstaltungen mit wirtschaftlichem Zweck werden gesonderte Besprechungen geführt.

Bibliothek und Kinderbibliothek


1)Nutzung

(1) Grundsätzlich dürfen nur Mitglieder die Bibliothek benutzen.
(2) Mitglieder können Nichtmitglieder für eine Vorstellung des Japanischen Clubs in die Bibliothek begleiten, wo diese dann auch die Bücher lesen können. Für die Ausleihe von Büchern müssen in solchen Fällen die Mitglieder bürgen.
(3) Beim Lesen der Bücher in der Bibliothek ist darauf zu achten, andere Gäste nicht mit lauten Geräuschen, unangenehmen Gerüchen und Ähnlichem zu belästigen.
 
2)Ausleihkarte der Bibliothek
 
(1) Wenn Sie Bücher ausleihen möchten, zeigen Sie Ihren Mitgliedsausweis vor.
 
3)Ausleihdauer und Gebühren
 
Die Ausleihdauer beträgt ab der Ausleihe genau 2 Wochen. Für jede überzogene Woche fallen erneut € 0,25 an.
(2) Wenn Sie die Leihfrist des Buches verlängern möchten, bringen Sie das betreffende Buch innerhalb der Leihfrist vorbei, teilen Sie dies der Geschäftsstelle mit und führen Sie das Verlängerungsverfahren durch. Nach diesem Vorgang können Sie das Buch 2 weitere Wochen ausleihen.
 
4)Umgang mit den Büchern und der Einrichtung der Bibliotheken
 
(1) Mit den Büchern und Einrichtungsgegenständen ist ordentlich und sorgfältig umzugehen, so dass keine Schäden entstehen.
(2) Nach dem Lesen der Bücher in der Bibliothek sind die Bücher auf jeden Fall an ihren ursprünglichen Platz im Regal zurückzustellen.
③ Im Falle von Schäden (außer höherer Gewalt) oder Verlusten durch den Umgang mit Büchern und Installationsgeräten sind Sie für den Schadensersatz verantwortlich.
(4) Bei wiederholten Verstoß gegen die oben genannten Handhabungsregeln, ist es möglich, dass die weitere Ausleihe von Büchern für das entsprechende Mitglied untersagt wird.

Kopier- und Faxgerät


1)Benutzung des Kopiergeräts

(1) Grundsätzlich gilt, dass entsprechend der am Gerät befestigten Bedienungsanleitung selbstständig Kopien angefertigt werden können.
(2) Für alle Aktivitäten und Veranstaltungen, die den gesamten Japanischen Club betreffen, fallen bei Schwarzweiß-Kopien keine Kosten an. Die Benutzung des Kopierers muss jedoch vorher an der Rezeption angemeldet werden.
(3) Für den privaten Gebrauch des Kopiergeräts (dazu gehören auch die Unterklubs) gelten die unten aufgelisteten Preise, welche an der Rezeption zu bezahlen sind.

Schwarzweiß (pro Blatt):€ 0,10/A4 € 0,20/A3
Farbe (pro Blatt):€ 0,50/A4€ 1,00/A3

2)Faxgerät
※現在ご利用いただけません。

(1) Das Faxgerät wird in der Regel nach Anleitung der an der Rezeption vorhanden Bedienungsanleitung selbstständig benutzt.
(2) Für alle Aktivitäten und Veranstaltungen, die den gesamten Japanischen Club betreffen, fallen keine Gebühren an.
(3) Für den privaten Gebrauch sind die unten aufgelisteten Preise an der Rezeption zu bezahlen.
Fax (Inland): 0,50 € pro Blatt
Fax (Ausland): 1,00 € pro Blatt

Falls die Hardware oder Software bei Benutzung einer der beiden Geräte beschädigt werden sollte, ist dafür entsprechend die Verantwortung zu übernehmen.

Internet-Ecke


1)Nutzung

(1) Die Internet-Ecke kann grundsätzlich nur von Mitgliedern benutzt werden.
(2) Bei der Benutzung des Internets ist im auf dem Tisch liegenden「利用記録」(Nutzungsprotokoll) der Name, die Mitgliedsnummer, Uhrzeit und der Verwendungszweck in den Pflichtfeldern einzutragen.
(3) Im Falle einer gesetzwidrigen Nutzung wird dem Mitglied als notwendige Maßnahme die Nutzungsbefugnis entzogen.

2)Gebühren

(1) Die Nutzung des Internets ist kostenlos.
(2) Beim Drucken entstehen Materialkosten von € 0,25 pro Blatt, welche der Rezeption zu melden sind.

3)Nutzungszeiten

(1) Die maximale Internetnutzungszeit ist auf 1 Stunde begrenzt.
(2) Die Benutzung des Internets ist auf eine maximale Länge von einer Stunde beschränkt.

4)Handhabung

(1) Die Geräte sind ordentlich zu behandeln, so dass sie nicht verschmutzen.
(2) Bei rücksichtslosem Umgang mit den Geräten oder Beschädigung der Software (höhere Gewalt ausgeschlossen) ist die Verantwortung für anfallende Reparaturen zu übernehmen.

Kaffeeautomat


1)Nutzung (Vorsicht: Eine falsche Bedienung kann zu einem Defekt führen!)

(1) Die an dem Kaffeeautomaten aufgehängte Bedienungsanleitung ist zu befolgen.
(2) Der Anleitung entsprechend kostet eine Tasse Kaffee€ 1,00/Tasse.
(3) Der Automat nimmt Münzen ab 5 Cent aufwärts an, aber es ist darauf zu achten, dass kein Wechselgeld ausgegeben werden kann.
(4) Zwar sind in den Regalen Kaffeetassen, aber wir empfehlen die neben dem Automaten aufgestellten Pappbecher. Für Tee muss in das neben dem Kaffeeautomaten stehende Sparschwein € 1,50 eingeworfen werden. Daraufhin kann sich von den Teebeuteln der gewünschte Tee ausgesucht, der Teebecher unter den Kaffeeautomaten gestellt und die Taste für heißes Wasser gedruckt werden. (Für heißes Wasser müssen keine Münzen in den Kaffeeautomaten geworfen werden.)
 
Die aufgelisteten Geräte und das Geschirr sind sauber zu halten und es ist sorgfältig damit umzugehen. Sollten Schäden entstehen (höhere Gewalt ausgeschlossen) ist für die Reparatur/Wiederanschaffung die Verantwortung zu übernehmen.
*Der Kaffeeautomat sind derzeit nicht in Benutzung (Stand April 2023).
 

Küchenmaterial und -geräte

1)Grundregeln
 
(1) Die Benutzung der elektronischen Geräte (Herd, Backofen etc.) ist ohne Erlaubnis nicht gestattet.
(2) Die Küchengeräte des Kochkurses, die in dem mit「料理教室用」(Kochkursnutzung) bezeichneten Regal aufbewahrt sind, dürfen nur vom Kochkurs benutzt werden.
 

2) Benutzung des gemeinsames Geschirrs, des Wasserkochers und der Mikrowelle

(1) Die in dem mit「共有食器」(gemeinsames Geschirr) bezeichneten Regal aufbewahrten Gläser, Teeschalen, Kaffeetassen, etc. können in Eigenverantwortung benutzt werden. Nach dem Gebrauch ist das Geschirr zu waschen und ins Regal zurückzustellen.
(2) Der aufgestellte Wasserkocher und die Mikrowelle können in Eigenverantwortung benutzt werden.
 
3) Benutzung des Spülbeckens
 
(1) Das Spülbecken kann für das Abwaschen von gebrauchtem Geschirr und Ähnlichem benutzt werden, muss aber danach wieder gereinigt werden.
 
4)Geschirrspülmaschine
 
(1) Die Nutzung der Geschirrspülmaschine ist außer für Unterklubaktivitäten und Veranstaltungen nicht erlaubt. Als Ausnahme gilt, wenn durch einen Nutzungsantrag eine Erlaubnis erteilt worden ist. Nach dem Benutzen der Spülmaschine ist das Geschirr verantwortungsvoll in die Regale einzuräumen.
 
5)Kühlschrank
(1) Grundsätzlich gilt, dass der Kühlschrank von der Rezeption und der Alltagsabteilung verwaltet wird. Dementsprechend ist außer für die befugten Mitglieder des Kochkurses der Alltagsabteilung die Benutzung des Kühlschranks verboten. Das heißt auch, dass die im Kühlschrank aufbewahrten Lebensmittel nicht zu essen sind.

Klavier und elektronisches Keyboard

1) Nutzungsvorschriften für das in der Mehrzweckhalle aufgestellte Klavier
(1) Die Benutzung ist vorher an der Rezeption anzumelden.
(2) Das Klavier kann grundsätzlich nur von Mitgliedern benutzt werden.
(3) Ausnahmen können gemacht werden, wenn Mitglieder für die Nichtmitglieder bürgen, oder Mitglieder die Nichtmitglieder vorgestellt haben. In diesem Fall kann gesondert eine Anmeldung erfolgen. Allerdings gilt, dass Mitglieder Vorrang haben.
(4) Das Klavier kann bewegt werden, nach dem Gebrauch muss es jedoch an seinen ursprünglichen Platz zurückgestellt werden.
2) Nutzungsvorschriften für das elektronische Keyboard
(1) Die Benutzungsbedingungen sind dieselben wie in 1)aufgelistet. Zusätzlich kann das elektronische Keyboard bei entsprechenden Antrag des Verantwortlichen für Konzerte außerhalb ausgeliehen werden.
 
Das Klavier und das elektronische Keyboard sind sauber zu halten und es ist sorgfältig damit umzugehen. Sollten Schäden entstehen (höhere Gewalt ausgeschlossen) ist für die Reparatur/Wiederanschaffung die Verantwortung zu übernehmen.
 

Fernseher


1)Der Fernseher kann bei Befolgung der beigelegten Bedienungsanleitung nach Belieben benutzt werden. Schäden, die durch eine Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstehen, hat der Verursacher zu verantworten. (Entsprechend der aktuellen Einstellung des Geräts, können JSTV und normalen deutschen Sender empfangen werden.)
2)Die Lautstärke ist so einzustellen, dass sie die Personen in der Umgebung nicht belästigt.
3)Priorität beim Fernseher hat, wer den Fernseher zuerst benutzt hat. Trotzdem ist ein sich Absprechen und einander Entgegenkommen erwünscht. Der Fernseher soll nicht über eine Stunde von einer Person besetzt werden.
4)Nach dem Benutzen ist der Fernseher wie in der Bedienungsleitung angegeben auszuschalten.
 
5)Sollten Schäden entstehen (höhere Gewalt ausgeschlossen) ist für die Reparatur/Wiederanschaffung die Verantwortung zu übernehmen.
 
 
 

Zeitungen und Wochenmagazine


1)Die Zeitungen und Wochenmagazine können grundsätzlich nur im Fernsehzimmer und in der Kinderbibliothek gelesen und dürfen nicht in andere Räume mitgenommen werden.

2)Nach dem Lesen sind die Zeitungen/Wochenmagazine an ihren ursprünglichen Platz (z.B. im Regal) wieder einzuräumen.

3)Als Regel gilt, dass eine Person nur ein/e Zeitung/Magazin auf einmal lesen darf. (Das heißt, es ist nicht erlaubt mehrere Zeitschriften/Magazine für sich zu behalten).

4)Das Ausschneiden aus den Zeitschriften/Magazinen ist verboten.

Schwarzes Brett, Bekanntmachungen und Werbung

1)Grundregeln

(1) Im Falle der Benutzung des Anschlagbrettes, der ausgehängten Anzeigen, Bekanntmachungen und des daraus entstehenden Handels, liegt die Verantwortungen für alles Weitere bei den zuständigen Personen. Der Japanische Club übernimmt hierfür keine Verantwortung.

(2) Vor dem Aufhängen eines Aushangs, einer Anzeige oder eines Werbezettels ist dies an der Rezeption anzumelden. Sollten im schlimmsten Falle die Rechte des Japanischen Clubs oder von anderen Mitgliedern verletzt werden, übernimmt der Auftraggeber des Aushangs die Verantwortung hierfür. Sollte zum Beispiel bereits zuvor von der Rezeption ein Aushang geprüft und für nicht geeignet erachten werden, ist es möglich, dass ein weiteres Aushängen untersagt wird.
2) Größe der Aushänge
(1) Aushänge an dem Anschlagbrett dürfen die Größe Din A5 grundsätzlich nicht überschreiten.
3) Aushängefrist
(1) Aushänge haben eine Frist von einem Monat. (Auf den Aushängen wir das Datum notiert)
(2) Auf Wunsch kann ferner für den Aushang eine Verlängerung von einem Monat beantragt werden.
4)Aufbewahrungsdauer der Anzeigen und Werbezettel
(1) Das Aufhängen von Anzeigen und Werbezettel kann eine maximale Dauer von 2 Monaten betragen. Nach Ablaufen der Frist, werden die Anzeigen und Werbezettel von der Rezeption entsorgt.
(2) Sollten das Anschlagbrett oder die Auslageständer für Flyer bereits voll sein, können keine weiteren Anzeigen oder Werbezettel angebracht oder ausgelegt werden.

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