Über den Verein
Für Reservierungen von Einrichtungen wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon an die Geschäftsstelle des Japanischen Clubs oder besuchen Sie uns direkt.
Über den Verein
Für Reservierungen von Einrichtungen wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon an die Geschäftsstelle des Japanischen Clubs oder besuchen Sie uns direkt.
- Mehrzweckhalle und Konferenzzimmer
- Bibliothek und Kinderbibliothek
- Kopier- und Faxgerät, Internet-Ecke
- Kaffeeautomat, Küchenmaterial und -geräte
- Klavier, elektronisches Keyboard und Fernseher
- Zeitungen und Schwarzes Brett
Vereinsräume und Konferenzzimmer
1) Reservierungssystem
(1) Für die Benutzung der oben aufgelisteten Räumlichkeiten gilt eine Reservierungspflicht. Bei gewünschter Nutzung, sind die Pflichtfelder auf dem entsprechenden Anmeldeformular auszufüllen und die Anmeldung bei der Rezeption einzureichen. Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Reservierungssituation über den Aushang am Anschlagbrett.
(2) Fällt der gewünschte Reservierungstermin mit dem einer anderen Gruppe zusammen, wird grundsätzlich der zuerst erfolgten Reservierungsanmeldung Vorrang gegeben. Allerdings wird den Aktivitäten des Japanischen Clubs als solchen (Kuratoriumsversammlungen, Generalversammlungen) und den jeweiligen Klubaktivitäten (Klubversammlungen, Veranstaltungen) immer Vorzug gewährt. Dies berücksichtigend sind alle gebeten sich bezüglich möglicher Änderungen untereinander zu verständigen, sich entgegenzukommen und wenn möglich Kompromisse zu schließen.
(3) Sollten beide Seiten nicht von demselben Termin abweichen können, vermittelt als nächster Schritt das Personal von der Rezeption (z.B. zu einer abwechselnden Benutzung der Räumlichkeiten) und versucht so einen Kompromiss für alle Beteiligten zu finden.
(4) Das Benutzen der jeweiligen Räumlichkeiten ist nur während der Öffnungszeiten, folglich nicht nach Schließung des Japanischen Clubs und an Ruhetagen, erlaubt.
Mehrzweckhalle: ca. 101m², nur mit Stühlen ausgestattet Platz für ca. 80 Personen; mit Tischen ausgestattet Platz für ca. 40-50 Personen (die Benutzung ist reservierungspflichtig) Konferenzzimmer: ca. 25m², nur mit Stühlen ausgestattet Platz für ca. 20 Personen; mit Tischen (75x75 cm und 75x150cm) ausgestattet Platz für ca. 10-12 Personen (die Benutzung ist reservierungspflichtig) |
2) Benutzung der Räume
(1) Da die Räume allen zur Verfügung stehen, sind sie sauber und ordentlich zu halten. Mit den Räumen ist gewissenhaft und umsichtig umzugehen.
(2) Bei der Benutzung ist auf Sauberkeit zu achten und Qualm, üble Gerüche und Lärm sind zu vermeiden. Müll ist getrennt zu entsorgen.
(3) Nach der Benutzung sind Tische und Stühle wieder an ihren ursprünglichen Platz (an ihre festgelegten Plätze) zurückzubringen. Sollte jedoch bekannt sein, wie die nächste Gruppe den Raum nutzen möchte, sind alle gebeten die Stühle und Tische nicht wie von der Rezeption gebeten an ihre ursprünglichen Plätze zurückzustellen, sondern so anzuordnen, wie die nächste Gruppe dies wünscht und ihr so die Nutzung des Raums zu erleichtern (dies ist etwas, was alle für einander gegenseitig tun können).
④ Beachten Sie unbedingt die auf dem Bewerbungsformular angegebenen Start- und Endzeiten.
5) Über die Verantwortung während der Benutzung
Veranstalter | Mitglied(er) | Nichtmitglied(er) | Wirtschaftlicher Zweck(Verkaufsveranstaltungen) |
nur Mitglieder | Kostenlos | Kostenlos | (A) |
Nichtmitglied(er) | (B) | (A) | (C) |
Nichtmitglied(er) | (C) | Nicht möglich | Nicht möglich |
(A): € 75,00/1Tag€ 40,00/3Stunden
(B): Ein x 3/4 = € 56,00/1Tag€ 30,00/3Stunden
(C): Ein x 5/4 = € 94,00/ 1 Tag€ 50,00/3Stunden
*Bitte beachten Sie, dass alle Preise zzgl. 19% MwSt. zu verstehen sind.
Wenn die Räume jedoch nur für Ausstellungszwecke benutzt werden (nur Benutzung der Wände), sind grundsätzlich nur 10%, aber mindestens € 50,00von den oben aufgelisteten Preisen zu zahlen.
Sollten Unklarheiten bestehen, wird grundsätzlich versucht eine für die Betroffenen unkomplizierte und für Beitrag zahlende Mitglieder gerechte Entscheidung zu finden.
Für Veranstaltungen mit wirtschaftlichem Zweck werden gesonderte Besprechungen geführt.
Bibliothek und Kinderbibliothek
1)Nutzung
Kopier- und Faxgerät
1)Benutzung des Kopiergeräts
(1) Grundsätzlich gilt, dass entsprechend der am Gerät befestigten Bedienungsanleitung selbstständig Kopien angefertigt werden können.
(2) Für alle Aktivitäten und Veranstaltungen, die den gesamten Japanischen Club betreffen, fallen bei Schwarzweiß-Kopien keine Kosten an. Die Benutzung des Kopierers muss jedoch vorher an der Rezeption angemeldet werden.
(3) Für den privaten Gebrauch des Kopiergeräts (dazu gehören auch die Unterklubs) gelten die unten aufgelisteten Preise, welche an der Rezeption zu bezahlen sind.
Schwarzweiß (pro Blatt):€ 0,10/A4 € 0,20/A3
Farbe (pro Blatt):€ 0,50/A4€ 1,00/A3
2)Faxgerät
※現在ご利用いただけません。
(1) Das Faxgerät wird in der Regel nach Anleitung der an der Rezeption vorhanden Bedienungsanleitung selbstständig benutzt.
(2) Für alle Aktivitäten und Veranstaltungen, die den gesamten Japanischen Club betreffen, fallen keine Gebühren an.
(3) Für den privaten Gebrauch sind die unten aufgelisteten Preise an der Rezeption zu bezahlen.
Fax (Inland): 0,50 € pro Blatt
Fax (Ausland): 1,00 € pro Blatt
Falls die Hardware oder Software bei Benutzung einer der beiden Geräte beschädigt werden sollte, ist dafür entsprechend die Verantwortung zu übernehmen.
Internet-Ecke
1)Nutzung
(1) Die Internet-Ecke kann grundsätzlich nur von Mitgliedern benutzt werden.
(2) Bei der Benutzung des Internets ist im auf dem Tisch liegenden「利用記録」(Nutzungsprotokoll) der Name, die Mitgliedsnummer, Uhrzeit und der Verwendungszweck in den Pflichtfeldern einzutragen.
(3) Im Falle einer gesetzwidrigen Nutzung wird dem Mitglied als notwendige Maßnahme die Nutzungsbefugnis entzogen.
2)Gebühren
(1) Die Nutzung des Internets ist kostenlos.
(2) Beim Drucken entstehen Materialkosten von € 0,25 pro Blatt, welche der Rezeption zu melden sind.
3)Nutzungszeiten
(1) Die maximale Internetnutzungszeit ist auf 1 Stunde begrenzt.
(2) Die Benutzung des Internets ist auf eine maximale Länge von einer Stunde beschränkt.
4)Handhabung
(1) Die Geräte sind ordentlich zu behandeln, so dass sie nicht verschmutzen.
(2) Bei rücksichtslosem Umgang mit den Geräten oder Beschädigung der Software (höhere Gewalt ausgeschlossen) ist die Verantwortung für anfallende Reparaturen zu übernehmen.
Kaffeeautomat
1)Nutzung (Vorsicht: Eine falsche Bedienung kann zu einem Defekt führen!)
Küchenmaterial und -geräte
2) Benutzung des gemeinsames Geschirrs, des Wasserkochers und der Mikrowelle
Klavier und elektronisches Keyboard
Fernseher
Zeitungen und Wochenmagazine
1)Die Zeitungen und Wochenmagazine können grundsätzlich nur im Fernsehzimmer und in der Kinderbibliothek gelesen und dürfen nicht in andere Räume mitgenommen werden.
2)Nach dem Lesen sind die Zeitungen/Wochenmagazine an ihren ursprünglichen Platz (z.B. im Regal) wieder einzuräumen.
3)Als Regel gilt, dass eine Person nur ein/e Zeitung/Magazin auf einmal lesen darf. (Das heißt, es ist nicht erlaubt mehrere Zeitschriften/Magazine für sich zu behalten).
4)Das Ausschneiden aus den Zeitschriften/Magazinen ist verboten.
Schwarzes Brett, Bekanntmachungen und Werbung
1)Grundregeln
(1) Im Falle der Benutzung des Anschlagbrettes, der ausgehängten Anzeigen, Bekanntmachungen und des daraus entstehenden Handels, liegt die Verantwortungen für alles Weitere bei den zuständigen Personen. Der Japanische Club übernimmt hierfür keine Verantwortung.