Seminar zum deutsch-japanischen Erbrecht

Am Samstag, den 28. Juni, haben wir ein Seminar zum "deutsch-japanischen Erbrecht“ veranstaltet, zu dem wir Rechtsanwalt Katsumi Ogawa von der Peters Kanzlei in Düsseldorf eingeladen haben. Das Seminar fand hybrid statt, wobei die Teilnehmeranzahl vor Ort und online fast gleich war. Insgesamt nahmen etwa 40 Personen teil.

Tritt ein Erbfall ein, muss zunächst geklärt werden, welches Recht – das japanische oder das deutsche – Anwendung findet.
Wir haben gelernt, dass der Wert des Erbes im Falle des Todes eines Ehepartners je nach Fall in Japan und Deutschland unterschiedlich sein kann.
Ich habe mich entschlossen, an dem Seminar teilzunehmen, weil ich zumindest ein grundlegendes Verständnis haben wollte, um im Ernstfall vorbereitet zu sein. Der Seminarinhalt war zwar ziemlich anspruchsvoll, und im Nachhinein dachte ich, ich hätte mich vielleicht noch etwas mehr vorbereiten können.
Trotzdem, während ich mich intensiv mit den vom Lehrer vorbereiteten Unterlagen beschäftigte und seinen Erklärungen aufmerksam folgte, hatte ich das Gefühl, dass ich mit solchen Vorkenntnissen zumindest in einer Erbschaftssituation nicht sofort in Panik geraten, sondern überlegter handeln könnte.
Gerade beim Erbschaftsrecht, insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen, dachte ich, dass es oft schneller und effektiver ist, die Angelegenheit einem Experten zu überlassen, um eine zügige Lösung zu garantieren.

Freiwillige Helferin der Abteilung für Alltagsleben, Frau Kawazoe

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