Am 19. Februar fand im Japanischen Club ein vom Japanischen Generalkonsulat veranstaltetes Seminar zum Haager Übereinkommen statt, das von dem japanischen Außenministerium durchgeführt wurde. Das Haager Übereinkommen befasst sich mit Fällen, in denen ein Kind unter 16 Jahren ohne Zustimmung des anderen Elternteils in ein anderes Land gebracht oder dort zurückgehalten wird. Da das Übereinkommen nicht nur auf internationale Ehen, sondern auch auf japanische Ehepaare Anwendung finden kann, war das Interesse an diesem Thema entsprechend groß. Referent war Herr Ebata, Leiter des Referats für das Haager Übereinkommen im Konsularbüro des japanischen Außenministeriums. Er erläuterte, dass Unterstützung bei der Rückführung eines Kindes oder bei der Sicherstellung des Umgangsrechts beantragt werden kann, sofern sich das Kind in einem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens befindet. Darüber hinaus stellte er aktuelle Zahlen vor: Seit dem Beitritt Japans zum Haager Übereinkommen im Jahr 2014 bis zum Jahr 2024 wurden insgesamt 628 Anträge gestellt. Allein im Jahr 2024 gingen 37 Anträge auf Rückführungs- oder Umgangsunterstützung ein. Dies zeigt, dass die Zahl der Fälle, in denen Kinder nach Japan gebracht werden, weiterhin von Bedeutung ist. Besonders hilfreich waren die Hinweise für Betroffene. Sollte ein grenzüberschreitender familiärer Konflikt entstehen, empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Botschaft oder dem Generalkonsulat, dem Referat für das Haager Übereinkommen des Außenministeriums oder der in Düsseldorf tätigen Beratungsstelle „Chance“ aufzunehmen, da dort auch japanische Staatsangehörige Unterstützung erhalten. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass bei Reisen eines Elternteils mit einem Kind ins Ausland gelegentlich eine schriftliche Reiseeinverständniserklärung des anderen Elternteils verlangt werden kann. Neben dem eigentlichen Seminarthema berichtete Herr Ebata auch aus seiner langjährigen Tätigkeit im Außenministerium und informierte unter anderem über Maßnahmen zur Terrorismusprävention sowie über den Dienst Tabi-Regi (旅レジ), über den aktuelle Sicherheitsinformationen für Auslandsaufenthalte bereitgestellt werden. Das Seminar bot viele wertvolle Informationen und praktische Hinweise. Für die interessanten Ausführungen möchten wir uns herzlich bedanken. Geschrieben von einen Teilnehmer
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